Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

 

aufgrund vieler Nachfragen zur Photovoltaik-Nutzung im Kleingarten haben wir die Grundstückseigentümer gebeten den hierzu notwendigen Regelungen im Rahmen eines Nachtragsvertrages zuzustimmen. Diese vertraglichen Zustimmungen liegen uns nun vor, so dass die Nutzung entsprechend der Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes wie folgt möglich ist.

 

Die Nutzung der Photovoltaik ist zulässig, wenn der erzeugte Strom ausschließlich als Arbeitsstrom außerhalb der Laube genutzt wird, da er dann der kleingärtnerischen Nutzung dient. Die Stromversorgung darf nicht zum Wohnen einladenden Dingen, insbesondere in der Laube dienen. Dazu gehört, auch die umfassende Erschließung mit Elektrizität in der Laube. Zu beachten ist, dass der Anschluss an das Stromnetz unzulässig ist.

 

Sofern von der Photovoltaik-Nutzung Gebrauch gemacht werden soll, sind folgende Schritte notwendig.

 

1. Übersenden Sie uns den beigefügten Nachtragsvertrag (s. Anlage 1) zum Zwischenpachtvertrag, nach Unterzeichnung durch uns erhalten Sie eine Ausfertigung für die Vereinsunterlangen.

2. Interessierte Gartenpächter müssen ebenfalls einen Nachtragsvertrag (s. Anlage 2) unterzeichnen, eine Ausfertigung erhält der Gartenpächter und eine Ausfertigung der Verein.

3. Informieren Sie die Vereinsmitglieder/Gartenpächter über die Möglichkeiten sowie die Voraussetzungen, eine Information haben wir für den Aushangkasten beigefügt. (s. Anlage 3)

 

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ingo Stübig

 

Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V.

Rühmer Weg 50

38112 Braunschweig

 

Tel.: 0531-37 33 21

Fax: 0531-37 80 97

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