Mitgliederversammlung des Kleingärtnerverein Kralenriede e.V. am Sonntag, den 16. Februar 2025 um 11:00 Uhr im Vereinsheim ein.
Vorgeschlagene Tagesordnung
Laut Satzung §7 Absatz 4 ist jedes Mitglied verpflichtet an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Zutritt zur Mitgliederversammlung. Anträge, über die in der Mitgliederversammlung beschlossen werden sollen, müssen dem Vorstand spätestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Gose
Vorsitzende
Salat
Liebe Gartenfreunde/Innen,
das Vereinsgelände ist vom 01.11. bis 31.3. jedes Jahr verschlossen. Bitte nehmt euren Schlüssel mit und schließt nach Betreten und nach dem Verlassen des Vereinsgeländes direkt wieder ab. Dies dient zur Sicherheit, damit niemand versehentlich eingeschlossen wird. Es gab wiederholt Fragen welche der Vorstand gerne für alle beantwortet:
- Gibt es ein Wegerecht für die Anwohner? Nein gibt es nicht, aber es ist hilfreich die Anwohner zu informieren
- Kann ein Anwohner einen Schlüssel käuflich erwerben? Nein dies ist nur den Pächtern der Anlage vorbehalten
- Wir müssen die Anlage der Allgemeinheit öffnen! Stimmt, aber nicht das ganze Jahr, in den Wintermonaten darf geschlossen bleiben, dies ist im Generalpachtvertrag nachzulesen - Einsicht auf Wunsch beim Vorstand
Weitere Fragen? Anregungen? – bitte wendet euch an die Vorstandsmitglieder, die Telefonnummern sind in den Schaukästen und auf der Internetseite www.kleingartenverein-kralenriede.com ersichtlich.